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Aktuelles

Neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Kraft

Am 24. August wurde die novellierte Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitststättenverordnung - ArbStättV) im Bundesgesetzblatt (Nr. 44) veröffentlicht. Sie trat am 25. August in Kraft.

Zum Inhalt:
Die Arbeitsstättenverordnung wurde auf der Grundlage des § 18 Arbeitsschutzgesetz neu erlassen. Sie besteht aus 8 Paragrafen und einem umfangreichen Anhang, in dem die speziellen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an Arbeitsstätten grundlegend geregelt sind. Die Verordnung enthält Schutzziele und allgemein gehaltene Anforderungen aber keine detaillierten Verhaltensvorschriften. Konkrete Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten werden in der novellierten Arbeitsstättenverordnung nur dann vorgenommen, wenn dadurch besondere Gefährdungen für die Beschäftigten vermieden oder Fehlentwicklungen später nicht mehr korrigiert werden können. ... mehr

 

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