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Aktuelles

„Silber-Medaille“ für den Beitrag der BGFW

Im Vergleich mit allen anderen gewerblichen Berufsgenossenschaften erzielt die BGFW mit dem effektiven Beitrag für das Jahr 2003 den zweiten Platz.

Der Beitragsfuß allein ist kein brauchbarer Maßstab für einen Beitragsvergleich zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften. Erst nach einem Beitragsausgleichverfahren lässt sich feststellen, welchen effektiven Beitrag die Unternehmen zu leisten haben.

Alle gewerblichen Berufsgenossenschaften sind gesetzlich verpflichtet (§ 162 Sozialgesetzbuch -SGB- VII), dieses Beitragsausgleichsverfahren durchzuführen. Dazu stehen ihnen ...

BGFW Logo Nachlassverfahren (BGFW),

BGFW Logo Zuschlagsverfahren,

BGFW Logo kombiniertes Verfahren von Zuschlag und Nachlass sowie

BGFW Logo Prämienverfahren.

zur Verfügung.

Die BGFW führt ein reines Beitragsnachlassverfahren durch und erreicht damit eine durchschnittliche Rückvergütungsquote von 13,80 v.H..

PDF Übersicht der effektiven Beiträge aller Berufsgenossenschaften (pdf, 44,6kB)
PDF Beitragssätze 2003 (pdf,63kB)
             
 

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E-Mail: info@bgfw.de
Telefon: 0211 9335 - 0
Telefax: 0211 9335 - 199

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