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„Silber-Medaille“ für den Beitrag der BGFW
Im Vergleich mit allen anderen gewerblichen Berufsgenossenschaften erzielt die BGFW mit dem effektiven Beitrag für das Jahr 2003 den zweiten Platz.
Der Beitragsfuß allein ist kein brauchbarer Maßstab für einen Beitragsvergleich zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften. Erst nach einem Beitragsausgleichverfahren lässt sich feststellen, welchen effektiven Beitrag die Unternehmen zu leisten haben.
Alle gewerblichen Berufsgenossenschaften sind gesetzlich verpflichtet (§ 162 Sozialgesetzbuch -SGB- VII), dieses Beitragsausgleichsverfahren durchzuführen. Dazu stehen ihnen ...
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Nachlassverfahren (BGFW),
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Zuschlagsverfahren,
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kombiniertes Verfahren von Zuschlag und Nachlass sowie
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Prämienverfahren.
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zur Verfügung.
Die BGFW führt ein reines Beitragsnachlassverfahren durch und erreicht damit eine durchschnittliche Rückvergütungsquote von 13,80 v.H..
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Kontakt zur BGFW
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Ansprechpartner
Kontaktformular
Wegbeschreibung
E-Mail: info@bgfw.de
Telefon: 0211 9335 - 0
Telefax: 0211 9335 - 199
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