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Aktuelles

Hautschutz bei Arbeiten im Freien

Mit Vorsicht zu genießen

Europäische Mindestvorschriften zum systematischen Schutz vor natürlichen optischen Strahlen wurden abgelehnt. Trotzdem ist die Sonne bei der Arbeit mit Vorsicht zu genießen. Experten empfehlen nicht mehr als 50 Sonnenbäder pro Jahr - inklusive Solarienbesuche.

Verbot mit freien Oberkörper im Rohrnetz zu arbeiten?

Mit solchen Schlagzeilen machten sich im vergangenen Sommer Politiker und Boulevardpresse über die so genannte Sonnenschein-Richtlinie her. Mit Erfolg. Die EU-Vorlage, die früher oder später in nationales Recht umgesetzt werden muss, bezieht sich nun lediglich auf künstliche und optische Strahlen wie von Laser- und Röntgengeräten. Gefährdungen von Mitarbeitern, die beim Arbeiten im Freien den Strahlen der Sonne in starkem Maße ausgesetzt sind, fielen unter den Tisch. Die Europäischen Gremien überließen es den Mitgliedsstaaten zu regeln, inwieweit Arbeitgeber ihre Beschäftigten vor der Sonne schützen müssen. Dazu besteht Anlass: Übermäßige und langfristige Einwirkung von Sonnenstrahlen kann Hautkrebs verursachen. Etwa 130.000 Menschen bekommen pro Jahr in Deutschland diese Diagnose, bei 2.500 bis 3.000 von ihnen ist es das Todesurteil. Gute Argumente, einen Sonnenbrand zu vermeiden.

www.arbeit-und-gesundheit.de

Bei ARBEIT UND GESUNDHEIT online finden Sie weitere Informationen zum Thema Haut und Sonne, zur Bestimmung des Hauttyps und zu Textilien mit UV-Schutz sowie Unterweisungshilfen für Vorgesetzte und Fachkräfte zum Thema Hautschutz beim Arbeiten im Freien.
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Hautkrebsprävention durch Sonnenschutzmittel?

Den Stand der Wissenschaft zur Frage der Eignung von Sonnenschutzmitteln für die Hautkrebsprävention dokumentiert der neue BGIA-Report 3/2006 unter www.hvbg.de/bgia (Webcode: 2025276). Im Mittelpunkt stehen die Ergebnisse einer Internet- und Literaturrecherche, die den Schutz vor den verschiedenen Formen von Hautkrebs beschreiben, aber auch den Einfluss der Strahlungswellenlänge beleuchten sowie die Bedeutung des Lichtschutzfaktors und der korrekten Anwendung der Mittel. Danach ist eine gewisse Wirksamkeit zur Hautkrebsprävention nicht auszuschließen; eine generelle Eignung, insbesondere als alleinige Schutzmaßnahme, scheint jedoch nicht gegeben zu sein. Für die Bgen stellt sich die Frage der Eignung von Sonnenschutzmitteln vor allem, um wirksame Schutzmaßnahmen für Berufsgruppen ergreifen zu können, die ständig oder häufig im Freien arbeiten.
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