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Kleinmengenlagerung von Gefahrstoffen
Das Hamburger Amt für Arbeitsschutz konkretisiert im Merkblatt "Kleinmengenlagerung von Gefahrstoffen" (pdf, 321 kB) die Vorschriften des § 8 (6) der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV- soweit nicht weitergehende Anforderungen in Technischen Regeln für Gefahrstoffe - TRGS - oder in speziellen gesetzlichen Regelungen, einschließlich dem berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerk, gestellt sind. Dieses Merkblatt enthält Mindestanforderungen über das Lagern von Gefahrstoffen in Verpackungen und in ortsbeweglichen Behältern unterhalb bestimmter Mengenschwellen (Kleinlager) in Gebäuden.
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