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Aktuelles

Neu: Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen (BGI 5032)

In Ihrem Betrieb treten Gefährdungen auf, die Sie erkennen und abwenden müssen.
Hierfür gibt es Vorschriften, die verbindlich für Sie gelten. Diese Vorschriften sind auf Grund der geforderten Rechtssicherheit häufig nicht in der Sprache der Praxis verfasst.
Der Praktiker im Unternehmen fragt sich daher oft, welche Vorschrift für ihn gilt, wo er sie findet und wie er sie umsetzen soll.

Genau da setzt diese Informationsschrift an: Mit dieser Information möchten wir Ihnen die Handlungssicherheit geben, die Sie benötigen, um in Ihrem Unternehmensalltag auf der „sicheren Seite“ zu stehen. Diese Information erläutert – ergänzend zur Regel „Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen“ (BGR 139) – den § 10 des Arbeitsschutzgesetzes sowie die §§ 8 und 25 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) hinsichtlich der Überwachung von allein arbeitenden Personen in Abhängigkeit der Bewertung der Gefährdung.

Damit soll sichergestellt werden, dass in einem Notfall die notwendigen Hilfs- oder Rettungsmaßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden können.


Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen
 

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E-Mail: info.energie-wasser@bgetem.de
Telefon: 0211 9335 - 0
Telefax: 0211 9335 - 199

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