Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Hepatitis-A-Viren (HAV) orientieren sich an den Vorgaben der Biostoffverordnung.
Danach sind Pflichtuntersuchungen einschließlich eines Impfangebotes u. a. für folgende Bereiche erforderlich:
- Forschungseinrichtungen, Laboratorien,
- Kläranlagen, Kanalisation.
In Kläranlagen und Kanalisationen bestehen in der Praxis oftmals Probleme, den Personenkreis zu bestimmen, bei dem wegen Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu fäkalienhaltigen Abwässern oder mit fäkalienkontaminierten Gegenständen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen - mit Impfangebot - zu veranlassen sind.
Die BGI 586 widmet sich deshalb speziell den vorstehend genannten Tätigkeiten in den Bereichen Kläranlagen und Kanalisation mit Exposition gegenüber Abwässern.
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