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Aktuelles

BG-Information "Empfehlungen zur Hepatitis-A-Prophylaxe bei Tätigkeiten mit Kontakt zu Abwasser" (BGI 586) vom Mai 2007

Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Hepatitis-A-Viren (HAV) orientieren sich an den Vorgaben der Biostoffverordnung.
Danach sind Pflichtuntersuchungen einschließlich eines Impfangebotes u. a. für folgende Bereiche erforderlich:

- Forschungseinrichtungen, Laboratorien,
- Kläranlagen, Kanalisation.

In Kläranlagen und Kanalisationen bestehen in der Praxis oftmals Probleme, den Personenkreis zu bestimmen, bei dem wegen Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu fäkalienhaltigen Abwässern oder mit fäkalienkontaminierten Gegenständen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen - mit Impfangebot - zu veranlassen sind.

Die BGI 586 widmet sich deshalb speziell den vorstehend genannten Tätigkeiten in den Bereichen Kläranlagen und Kanalisation mit Exposition gegenüber Abwässern.

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