Im März 2007 ist die „Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung“ in Kraft getreten. Der Normtext der bisherigen BGV B3 „Lärm“ wird damit ausreichend abgedeckt, Regelungslücken verbleiben nicht. Die BGV B3 „Lärm“ ist deshalb außer Kraft gesetzt worden.
„Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung“
Ebenso ist die BG-Vorschrift BGV D36 „Leitern und Tritte“ außer Kraft.
Verbleibenden Regelungsbedarf in diesem Bereich deckt die „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“ (BGI 694) ab.
Sie können die BGI 694 anfordern bei:
Christiane Bönsch
Telefon: 0211 9335 - 239
Fax: 0211 9335 - 219
E-Mail: Christiane.Boensch@bgfw.de
oder schriftlich:
Berufsgenossenschaft der Gas-, Fernwärme- und Wasserwirtschaft
Postfach 10 15 62
40006 Düsseldorf