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Hautprävention in Versorgungsunternehmen

Hauterkrankungen gehören mit etwa 21 % aller angezeigten Verdachtsfälle zu den häufigsten Erkrankungen bei Beschäftigten innerhalb der Versorgungswirtschaft.

Haut
Ein erwachsener Mensch hat eine Hautfläche von etwa 2 m². Insgesamt besteht sie aus Ober-, Leder- und Unterhaut.

Die Oberhaut nimmt Informationen über Druck, Wärme, Kälte und Schmerz auf, vor allem aber schützt sie den Körper vor äußeren schädlichen Einflüssen. Im Durchschnitt ist sie nur wenige Millimeter dick. An der Oberfläche liegen Hornzellen, die wegen ihrer Kittsubstanzen aus Fetten, Eiweißen und Wasser mit einem Verbund von Mauersteinen und Mörtel vergleichbar sind. Bei gesunder Haut bilden sie einen wirksamen Schutz vor schädigenden Einflüssen. Ein Mangel an Fett jedoch macht die Haut spröde und rissig; die Barrierefunktion lässt nach. Besonders schädlich ist der häufige Kontakt mit Wasser, Fetten, Ölen und Chemikalien. In der Versorgungswirtschaft treten etwa 90 % aller Hauterkrankungen an den Händen auf. Unter der Oberhaut liegt die Lederhaut. Sie besteht aus elastischen Fasern mit hoher Reißfestigkeit und schützt gegen mechanische Einwirkungen. Hier liegen Blut- und Lymphgefäße. Die darunter liegende Unterhaut besteht aus fettreichem Bindegewebe und schützt vor Druck und Stoß.

Der natürliche Schutzfilm auf der Hautoberfläche besteht aus Fett und Feuchtigkeit und ist mit einem pH-Wert von etwa 5,7 schwach sauer. Er besitzt antimikrobielle Eigenschaften. Wiederholter Kontakt mit Schadstoffen und Wasser schädigt den Schutzfilm und entfettet die Hornschicht. Die Folge: raue und rissige Haut, die zu Entzündungen neigt.

Ist die natürliche Barrierefunktion erst einmal gestört, besteht die Gefahr eines Abnutzungsekzems. Diese häufigste Hauterkrankung in der Versorgungswirtschaft ist an trockenen, rissigen und geröteten Stellen erkennbar und bei frühzeitiger Behandlung heilbar.

Wenn in die vorgeschädigte Haut Schadstoffe eindringen, kann ein allergisches Kontaktekzem entstehen. Hier reagiert das Immunsystem des Körpers überempfindlich auf bestimmte Substanzen, die so genannten Kontaktallergene. Ist die Sensibilisierung einmal erworben, kann schon der Kontakt mit geringsten Mengen des Allergens eine Hauterkrankung auslösen. Eine Kontaktsensibilisierung ist nicht mehr heilbar! Der Umgang mit aggressiven Stoffen wie Säuren, Laugen, Beizen kann das akut toxische Kontaktekzem auslösen.


Gefährdungen
Ursache für Hauterkrankungen in der Versorgungswirtschaft ist hauptsächlich der Umgang mit Reinigungsmitteln sowie Ölen, Fetten und Lösungsmitteln.
Daneben treten Hautschäden auf durch

- Umgang mit Säuren und Laugen, z. B. in der Wasser- und Abwasseraufbereitung,
- mechanische Verletzungen, z. B. durch spitze Gegenstände,
- häufiges Händewaschen,
- andauerndes Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe,
- Hautinfektion durch Keime.

Von Hauterkrankungen betroffen sind hauptsächlich Monteure in Rohrnetz- und Werkstattbereichen sowie Reinigungspersonal, insbesondere in Feuchtbereichen, wie z. B. Schwimmbädern.

In Werkstätten kommt es häufig zu wechselnden Belastungen durch mechanische und chemische Einflüsse aber auch durch Feuchtarbeit. Bei Reinigungsarbeiten besteht insbesondere durch das feuchte Milieu eine erhöhte Gefährdung. Auch das Schwitzen unter der Schutzkleidung gefährdet die Haut. Tragen von Baumwollunterziehhandschuhen unter flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen kann dabei Abhilfe schaffen. Aufgeweichte Haut ist in ihrer Widerstandskraft reduziert und wird leicht durch Stäube, Fasern und chemische Stoffe irritiert.
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Schutzmaßnahmen
Mit relativ geringem Aufwand lassen sich die hohen Folgekosten einer berufsbedingten Hauterkrankung durch Präventionsmaßnahmen am Arbeitsplatz verhindern. Oberste Priorität hat dabei die Vermeidung des Hautkontaktes mit Gefahrstoffen. Die konkreten Schutzmaßnahmen sind das Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung. Eine wichtige Hilfestellung für den Unternehmer stellt dabei die TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“ dar. Anhand der Gefährlichkeitsmerkmale, Ausmaß des Hautkontaktes (großflächig oder kleinflächig), der Einwirkungsdauer sowie der speziellen Arbeitsbedingungen ergibt sich die Einstufung in eine Gefährdungskategorie.


Gefährdungskategorien
Drei Gefährdungskategorien der TRGS 401
- Geringe Gefährdung durch Hautkontakt
- Mittlere Gefährdung durch Hautkontakt
- Hohe Gefährdung durch Hautkontakt

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung eine mittlere oder hohe Gefährdung durch Hautkontakt, muss bevorzugt ein Ersatz für den Gefahrstoff gefunden werden. Liegt nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung eine geringe Gefährdung vor, orientieren sich die Schutzmaßnahmen an der TRGS 500.
Von besonderer Relevanz in Bezug auf Hautgefährdungen sind die folgenden Maßnahmen:
- Für die Beschäftigten muss eine Waschgelegenheit sowie geeignete Handtücher zur Verfügung stehen.
- Mit Gefahrstoffen kontaminierte Haut muss sofort gereinigt werden. Die Reinigung hat möglichst schonend zu erfolgen.
- Arm- und Handschmuck (Ringe) dürfen bei der Arbeit nicht getragen werden, da unter dem Schmuck durch intensive Einwirkung von Feuchtigkeit oder Gefahrstoffen die Entstehung von krankhaften Hautveränderungen besonders begünstigt wird.
- Es ist darauf zu achten, dass wässrige Lösungen, die hautgefährdende, hautresorptive oder sensibilisierende Stoffe oder Zubereitungen enthalten, nicht auf der Haut eintrocknen, sondern abgewaschen werden, da durch das Verdunsten des Wassers die Gefahrstoffkonzentration auf der Haut stark ansteigt.
- Bei Feuchtarbeit ist darüber hinaus durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass unvermeidbare Feuchtigkeit soweit wie möglich auf mehrere Beschäftigte verteilt wird, um für den Einzelnen die Exposition zu verringern.
- Nur wenn nach Ausschöpfung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen weiterhin eine Hautgefährdung besteht, kommen personenbezogene Schutzmaßnahmen in Form von Schutzhandschuhen oder Hautmitteln zum Zuge.

Hilfen zur Beurteilung der Hautgefährdung und Schutzmaßnahmen bieten u. a.:
- TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“
- BGR 197 „Benutzung von Hautschutz“
- BGI 658 „Hautschutz in Metallbetrieben“


Hautmittel
Produkte zur Hautreinigung, zum Hautschutz und zur Hautpflege werden als Hautmittel bezeichnet. Diese wirken wie ein Schutzfilm, der gefährdende Arbeitsstoffe nicht an die Haut heran oder diese nicht in sie eindringen lässt. Deren Verwendung erleichtert die Hautreinigung erheblich, so dass auch bei starker Verschmutzung ein mildes Reinigungsmittel genügt. Bisher gibt es kein universelles Hautschutzmittel. Daher werden Hautschutzmittel verschiedener Wirktypen angeboten:
- Schutz gegen wasserunlösliche Arbeitsstoffe, wie Fette und Öle
- Schutz gegen wassergelöste und wassergemischte Arbeitsstoffe, wie Reinigungsflüssigkeiten
- Hautverfestigende Präparate für die Anwendung unter Schutzhandschuhen
- Hautschutzmittel für Kontakt mit wechselnden Arbeitsstoffen

Letztere stellen einen praktikablen Kompromiss für häufig wechselnde Belastungsverhältnisse dar. Durch die Reinigung verliert die Haut schützendes Fett. Hier sorgen Pflegemittel für die notwendige Rückfettung und Regeneration der Haut nach der Arbeit.
Menschen mit anlagebedingter Hautempfindlichkeit (Atopiker) sind besonders gefährdet und müssen daher verstärkt auf Hautschutz achten.
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Hautschutzplan
Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemaßnahmen sollten gezielt aufeinander abgestimmt werden. Dazu empfiehlt es sich, Hautschutzpläne zu erstellen, in denen die Hautschutzmaßnahmen den entsprechenden Tätigkeiten und Arbeitsabläufen zugeordnet sind. Hautschutzpläne sollten immer nur überschaubare Arbeitsbereiche abdecken. Die Erstellung eines Hautschutzplans sollte dem folgenden Schema folgen:

1. Erfassung der in einem Arbeitsbereich (z. B. Mechanische Werkstatt) vorkommenden hautschädigenden Stoffen und Tätigkeiten durch Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft, Beschäftigte.
2. Zusammenfassung ähnlicher Hautgefährdungen in Gruppen durch Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft, Hautschutzhersteller
3. Zuordnung der Gefährdungsgruppen zu Hautschutzmaßnahmen (Handschuhe, Hautschutz-, reinigungs- und Pflegepräparate) durch Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft, Hautschutzhersteller.

Hautschutzpläne sollten immer an stark frequentierten Plätzen, z. B. an Wasch- und Pflegeplätzen, ausgehängt werden.


Schutzhandschuhe
Schutzhandschuhe sollen vor mechanischen, thermischen, chemischen und biologischen Gefährdungen schützen. Hilfen zur Auswahl von Schutzhandschuhen bietet u. a. die DIN EN 420 „Allgemeine Anforderungen für Handschuhe“.

Die Hersteller liefern Schutzhandschuhe für praktisch jeden Einsatzbereich. Häufig bestehen die verwendeten Handschuhe aber aus ungeeigneten Materialien oder sie sind zu lange in Gebrauch. Insbesondere bei bereits hauterkrankten Mitarbeitern sollte bei der Auswahl von Handschuhen auf zusätzliche allergene Belastungen geachtet werden.
Wichtig: Schutzhandschuhe dürfen nicht länger als erforderlich getragen werden, die Tragedauer ohne Handschuhwechsel sollte 4 Stunden nicht überschreiten.
Nähere Informationen können z. B. über den Bundesverband Handschutz e. V. www.bvh.de und www.gisbau.de abgerufen werden.


Arbeitsmedizinische Aspekte
Für Tätigkeiten mit hoher Gefährdung sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen erforderlich.
Auch bei Feuchtigkeit von mehr als 4 Stunden pro Tag sowie bei Tätigkeiten mit unausgehärtetem Epoxidharz, mit Isocyanaten sowie beim Tragen von Naturlatexhandschuhen mit einem Proteingehalt von mehr als 30 Mikrogramm Protein müssen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen als Pflichtuntersuchung durchgeführt werden. Bei Feuchtarbeit von mehr als zwei Stunden pro Tag sowie Tätigkeiten mit ausgewählten Lösemitteln oder krebserzeugenden oder erbgutverändernden Stoffen der Kat. 1 und 2, ist dem Beschäftigten das Angebot für eine arbeitsmedizinische Untersuchung zu unterbreiten.
Dabei sollte der Arzt die Arbeitsplatzbedingungen kennen und bei der Erstellung des Hautschutzplans beraten. Optimale Präventionsmaßnahmen ermöglichen im Bereich der Versorgungswirtschaft bei über 95 % der hauterkrankten Mitarbeiter den Verbleib am Arbeitsplatz!


Akzeptanz und Motivation
Weitere Präventionserfolge hängen vornehmlich von einer besseren Akzeptanz von Hautschutz- und Handschutzmaßnahmen unter Mitarbeitern und Vorgesetzten ab. Mitarbeiter müssen von der Notwendigkeit des Hautschutzes überzeugt werden. Hier bestehen noch erhebliche Defizite. Es ist nicht seltene Praxis, dass Unternehmen zwar Schutzhandschuhe und Hautmittel vorhalten, diese aber nicht ausreichend genutzt werden.


Präventionskampagne
„Deine Haut. Die wichtigsten 2 m² deines Lebens“. So lautet das Motto der gemeinsamen Präventionskampagne der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung, die sich in den kommenden zwei Jahren ganz dem Thema Haut widmen wird.
Initiator der Präventionskampagne Haut ist der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Neben den Berufsgenossenschaften beteiligen sich an der Kampagne auch die Unfallkassen der öffentlichen Hand und ihr Spitzenverband, die Landwirtschaftliche Sozialversicherung sowie eine Reihe von allgemeinen Orts- und Betriebskrankenkassen und die jeweiligen Spitzenverbände. Weitere Informationen zur Kampagne finden Sie unter: www.2m2-Haut.de

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