Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die TRBA 214 "Abfallbehandlungsanlagen einschließlich Sortieranlagen in der Abfallwirtschaft" veröffentlicht. Die TRBA 211 "Biologische Abfallbehandlungsanlagen: Schutzmaßnahmen" und der Beschluss 607 "Anforderungen an Sortieranalysen" wurden aufgehoben, da ihre Inhalte in der TRBA 214 berücksichtigt wurden.
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