Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch - Arbeitsmittel
- Ergonomische und menschliche Faktoren - (TRBS 1151)
Diese Technische Regel gilt für die Beurteilung von Gefährdungen und die Ermittlung von Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch - Arbeitsmittel insbesondere auf Grund unzureichender Berücksichtigung von ergonomischen Zusammenhängen.
Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch mobile Arbeitsmittel (TRBS 2111 Teil 4)
Diese Technische Regel gilt für die Ermittlung von Maßnahmen zum Schutz vor mechanischen Gefährdungen durch Fortbewegungen von mobilen Arbeitsmitteln. Durch eine Fortbewegung können Beschäftigte, die sich im Gefahrenbereich des mobilen Arbeitsmittels aufhalten, gefährdet werden (z. B. durch angefahren, überfahren, eingezogen oder eingeklemmt werden).
Elektrische Gefährdungen (TRBS 2131)
Die TRBS 2131 gilt für die Ermittlung und Bewertung von elektrischen Gefährdungen durch
- elektrischen Schlag,
- Störlichtbogen,
- elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder und
- statische Elektrizität.
im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie dem Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Sie nennt beispielhaft Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten oder Dritten.
