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Aktuelles








Zum Link der jeweiligen TRBS bitte den Titel anklicken.

Veröffentlichung von weiteren Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

Im Gemeinsamen Ministerialblatt vom 23. März 2007 wurden die folgenden Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) veröffentlicht:

TRBS 1121 “Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen”
TRBS 2111 Teil 3 “Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor gefährlichen Oberflächen”
TRBS 2121 “Gefährdung von Personen durch Absturz – Allgemeine Anforderungen”
TRBS 2141 “Gefährdungen durch Dampf und Druck – Allgemeine Anforderungen”
TRBS 2181 “Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln”

Mit Bekanntgabe einer TRBS im Gemeinsamen Ministerialblatt ist nach § 24 der Betriebssicherheitsverordnung in der Regel davon auszugehen, dass die in der Verordnung genannten Anforderungen insoweit erfüllt werden, wenn die Anforderungen der TRBS eingehalten werden.

 

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