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Technische Regel TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen"

Die neue Technische Regel TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" (Januar 2008) soll Unternehmern, Sicherheitsfachkräften, Betriebsärzten und Beratungsdiensten die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen erleichtern. Darüber informiert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz udn Arbeitsmedizin (BAuA). Laut BAuA eröffnet die neue TRGS 400 insbesondere kleineren Unternehmen die Möglichkeit, auf standardisierte Arbeitsverfahren zurückzugreifen. Diese können in Technischen Regeln, branchen- oder tätigkeitsspezifischen Hilfestellungen oder in einer "mitgelieferten Gefährdungsbeurteilung" des Herstellers eines chemischen Produktes beschrieben sein. Wenn standardisierte Arbeitsverfahren die in der TRGS 400 beschriebenen Qualitätskriterien erfüllen, beschränkt sich der Aufwand für die Gefährdungsbeurteilung auf einen Abgleich bereits vorhandener mit den vorgeschlagenen Arbeitsschutzmaßnahmen.

Hiermit leistet die TRGS 400 einen Brückenschlag zur neuen Europäischen Chemikalienverordnung REACH, die Hersteller und Importeure bis 2018 zu einer detaillierten Beschreibung der notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen für die Handhabung eines chemischen Stoffes verpflichtet.

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