Home
Die Technische Regel für Gefahrstoffe "Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" (TRGS 519) ist überarbeitet worden. Die neue Version vom Januar 2007 kann auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) heruntergeladen werden: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/TRGS-519.html
Kontakt zur BGFW