Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung am 29. Oktober 2004 aufgefordert, zusammen mit den Ländern ein Konzept für eine Reform der gesetzlichen Unfallversicherung zu entwickeln. Hierzu wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet. Ein Gesetzentwurf soll 2007 vorgelegt werden. Die Arbeitsgruppe hat am 29. Juni 2006 ihre „Eckpunkte zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung“ vorgestellt.
Das Arbeitspapier sieht unter anderem vor:
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Reduzierung der Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften von 26 auf sechs Träger, |
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Verschiebung von Zuständigkeiten aus der gewerblichen in die gemeindliche Unfallversicherung, |
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Bildung eines gemeinsamen öffentlich-rechtlichen Spitzenverbands für die öffentliche und die gewerbliche Unfallversicherung als Körperschaft, |
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"Straffung" der Selbstverwaltungsorgane, |
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umfassende Neugestaltung des Renten-Leistungsrechts. |
Die drastische Reduzierung der Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften fordert die Phantasie heraus. Können alle Wirtschaftszweige in der Bundesrepublik von nur sechs Berufsgenossenschaften abgebildet werden?
Wir stellen unser Modell zur Diskussion und bitten um Ihre Meinung:
Neue Wege gehen das Reformmodell der BGFW:
Zuständigkeiten branchenbezogen neu ordnen
Bilden einer BG Energie-, Wasserversorgung, Entsorgung
Wie beurteilen Sie diese Überlegungen?
Halten Sie dieses Modell für richtig, für falsch oder haben Sie andere Vorstellungen?
Bitte schreiben Sie uns,
E-Mail: reformdiskussion@bgfw.de