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Neues Sicherheitszeichen

BGFW Logo Automatisierter externer Defibrillator (AED) - Neues Rettungszeichen

In Deutschland sterben jedes Jahr rund 130.000 Menschen durch plötz-liches Herzversagen, das in der Regel mit einem Kammerflimmern anfängt. Die einzige effektive Gegenmaßnahme stellt die Defibrillation dar, d. h. mittels eines elektrischen Schocks von außen wird das ge-samte Leitungssystem des Herzens depolarisiert. Bei erfolgreicher Anwendung stellt sich danach der normale Herzrhythmus wieder ein. Entscheidend ist ein möglichst früher Beginn der Defibrillation, denn jede Minute ohne wirksame Reanimation senkt die Überlebenschancen um 10%.

Ein automatisierter externer Defibrillator (AED) ist ein batterie-, bzw. akkubetriebenes Gerät, das selbst ein EKG erstellt, auswertet und dem Benutzer genaue Anweisungen gibt, was zu tun ist. Daher lassen sich diese Geräte auch von Laien bedienen. In Unternehmen, Verwaltungen und in öffentlichen Bereichen (Flughäfen, Bahnhöfen usw.) wird immer mehr auf die Anwendung von AED zur frühestmöglichen Defibrillation durch Laien gesetzt. Das hat zur Folge, dass AED bereits an vielen Orten stationiert werden. Eine Vereinheitlichung der Kennzeichnung dieser Standorte ist dringend erforderlich, um die Wiedererkennbarkeit in Notfällen zu erhöhen. Das kann lebensrettend sein.

Der Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG) im DIN hat jetzt auf Antrag der Björn Steiger Stiftung und des DRK ein Sicherheitszeichen für die Kennzeichnung des Standortes von Defibrillatoren erarbeitet.

Das Sicherheitszeichen D-E017 "Automatisierter externer Defibrillator (AED)" ist in Ergänzung zur DIN 4844-2 "Sicherheitskennzeichnung - Teil 2: Darstellung von Sicherheitszeichen" als DIN 4844-2/A1 im Mai 2004 erschienen.

Weitere Informationen:

Angela Rosenkranz-Wuttig, NASG,

angela.rosenkranz@din.de

Neues Sicherheitskennzeichen - Kennzeichnung des Standortes von automatisierten externen Defibrillatoren


© 2004 DIN Deutsches Institut für Normung e.V.

               

 

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