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Aktuelles

Technische Regel Gefahrstoffe "Arbeitsplatzgrenzwerte" (TRGS 900) - Ausgabe Januar 2006

Begründungen zu Arbeitsplatzgrenzwerten

Mit dem Inkrafttreten der Neuen Gefahrstoffverordnung im Januar 2005 wurden formal auch die bisherigen Luftgrenzwerte (MAK- und TRK-Werte) aufgehoben.
Im Januar 2006 wurde nun die TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte" veröffentlicht, die die aktuellen Arbeitsplatzgrenzwerte zur neuen Gefahrstoffverordnung enthält.
Die Anzahl der Arbeitsplatzgrenzwerte wurde deutlich reduziert.

Arbeitsplatzgrenzwerte für Gefahrstoffe werden durch den Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der TRGS 900 bekannt gegeben.

Zu Arbeitsplatzgrenzwerten wird in der Regel ein Begründungspapier erstellt.
Sofern Vorschläge zu Arbeitsplatzgrenzwerten einschließlich der entsprechenden Begründungen der Kommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft oder der Europäischen Union (EU) unverändert übernommen werden, erfolgt ein Verweis in der TRGS 900 auf die veröffentlichten toxikologischen und arbeitsmedizinischen Begründungen der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe bzw. der EU.

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