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§ 18
Aufgaben des Vorstands

Der Vorstand verwaltet die Berufsgenossenschaft. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Wahl und Abberufung des Vorsitzenden und seines Stellvertreters (§ 62 Abs. 1 und 5 SGB IV),
  2. Vorschlag an die Vertreterversammlung für die Wahl des Hauptgeschäftsführers und seines Stellvertreters (§ 36 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 SGB IV),
  3. Beschluss über seine Geschäftsordnung (§ 63 Abs. 1 SGB IV),
  4. Aufstellung der Dienstordnung und des Stellenplans für die Angestellten der Berufsgenossenschaft (vgl. § 14 Nr. 16 der Satzung),
  5. Einstellung, Anstellung, Beförderung, Entlassung und Versetzung in den Ruhestand bei Angestellten nach der Dienstordnung ab Besoldungsgruppe A 13 des höheren Dienstes, Festsetzung von Maßnahmen nach der Dienstordnung wegen Nichterfüllung von Pflichten bei Angestellten nach der Dienstordnung sowie Einstellung, Eingruppierung, Höhergruppierung und Kündigung von Tarifangestellten ab Entgeltgruppe 13 TVÖD/BG,
  6. Aufstellung des Haushaltsplans (§ 70 Abs. 1 Satz 1 SGB IV, § 14 Nr. 8 der Satzung), Einwilligung in über- und außerplanmäßige Ausgaben (§ 73 Abs. 1 SGB IV), Feststellung des Nachtragshaushalts (§ 74 SGB IV),
  7. Beschluss über die Umlage (§§ 152, 153 Abs. 4 SGB VII, §§ 25, 55 der Satzung),
  8. Beschluss über eine von § 172 Abs. 1 SGB VII abweichende Zuführung zur Rücklage im Rahmen der Umlage (§ 172 Abs. 2 SGB VII) sowie über eine Entnahme aus der Rücklage (§ 172 Abs. 4 SGB VII),
  9. Beschluss über die Erhebung von Beitragsvorschüssen (§ 164 Abs. 1 SGB VII, § 25 Abs. 5 der Satzung),
  10. Beschluss über Rückgriff gegen Unternehmer und Beitragsangehörige (§§ 110, 111 SGB VII), soweit sich der Vorstand dies vorbehalten hat,
  11. Beschluss über Richtlinien für das Stunden, Niederschlagen und Erlassen von Ansprüchen sowie den Abschluss von Vergleichen (§ 76 Abs. 2, Abs. 4 Satz 3 SGB IV),
  12. Festsetzung einheitlicher Mindestbeiträge (§ 161 SGB VII, § 25 Abs. 4 der Satzung),
  13. Beschluss über die Gewährung von Belohnungen für Rettung aus Unfallgefahren,
  14. Verhängung von Geldbußen (§§ 52 ff. der Satzung),
  15. Beschluss über die Richtlinien für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen und die Verwaltung des Vermögens durch den Hauptgeschäftsführer,
  16. Bestimmung der Zahl der Rentenausschüsse und Bestellung ihrer Mitglieder (§ 36a SGB IV, § 21 der Satzung),
  17. Beschluss über die Bildung einer Gemeinlast (§ 173 SGB VII, vgl. § 14 Nr. 12 der Sat-zung),
  18. Beschluss über eine Vereinbarung einer von § 137 Abs. 2 SGB VII abweichenden Regelung über den Übergang von Entschädigungslasten bei Zuständigkeitswechsel,
  19. Beschluss über die Veräußerung von Grundstücken sowie über die genehmigungsbedürftigen und anzeigepflichtigen Vermögensanlagen (§ 85 Abs. 1 und 5 SGB IV),
  20. Beschluss über Angelegenheiten, die der Hauptgeschäftsführer dem Vorstand vorlegt,
  21. Beschluss über Richtlinien für die Führung der Verwaltungsgeschäfte, soweit diese dem Hauptgeschäftsführer obliegen (§ 35 Abs. 2 SGB IV),
  22. Beschluss über sonstige gesetzliche Aufgaben des Vorstands,
  23. Beschlussempfehlungen an die Vertreterversammlung.