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Ihre finanzielle Absicherung

Um Sie während der Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation und/oder beruflichen Rehabilitation finanziell abzusichern, leisten wir nach den gesetzlichen Bestimmungen (Sozialgesetzbuch VII) Verletztengeld oder Übergangsgeld.

Sie erhalten Verletztengeld, wenn Sie infolge eines Versicherungsfalls arbeitsunfähig sind oder aufgrund einer Heilbehandlungsmaßnahme eine ganztägige Erwerbstätigkeit zunächst nicht ausüben können. Dieses liegt in der Regel nur wenig unterhalb Ihres Nettoentgelts.

Wenn Sie an einer berufsfördernden Maßnahme teilnehmen und in dieser Zeit nicht für Ihren Unterhalt oder den Ihrer Familie sorgen können, leisten wir Übergangsgeld, das sich nach Ihren letzten Einkommens- und Familienverhältnissen richtet.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, treten Sie mit uns in Kontakt.

   

 

Kontakt


E-Mail:
Leistungen@bgfw.de

Team Reha - Sammelrufnummer
Telefon: 0211 9335 - 350

Team Nord
PLZ-Zonen 2,3,4 sowie 57/58/59
Telefon: 0211 9335 - 315

Team Süd
PLZ-Zonen 5 (ohne 57/58/59), 6 7, 8, 9
Telefon: 0211 9335 - 333

Team Ost
neue Bundesländer und Berlin
Telefon: 0211 9335 - 303


Telefax: 0211 9335 - 199