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Witwen/Witwer und Waisenrente

Rentenleistungen

Wir sichern Ihren Lebensstandard, wenn Sie nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können, durch eine Rente - falls nötig auch ein Leben lang!

Wenn in Folge eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit dauerhafte körperliche Beeinträchtigungen verbleiben, leisten wir Verletztenrente.

Diesen Anspruch haben Sie, wenn

Ihre Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls
(noch nach der 26.Woche) länger als 6 Monate
um wenigstens 20 % gemindert ist.


Bei vollständigem Verlust der Erwerbsfähigkeit erhalten Sie eine Vollrente in Höhe von 2/3 Ihres letzten Jahreseinkommens (Jahresarbeitsverdienstes).

Als Ehegatte oder Kind eines infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit verstorbenen Versicherten erhalten Sie eine Witwer/ Witwen- oder Waisenrente. Waisenrente zahlen wir bis zum 18. Lebensjahr oder bis zum Abschluss der Berufsausbildung, regelmäßig längstens bis zum 27 Lebensjahr. 

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, treten Sie mit uns in Kontakt.

       

 

Kontakt


E-Mail:
Leistungen@bgfw.de

Team Reha - Sammelrufnummer
Telefon: 0211 9335 - 350

Team Nord
PLZ-Zonen 2,3,4 sowie 57/58/59
Telefon: 0211 9335 - 315

Team Süd
PLZ-Zonen 5 (ohne 57/58/59), 6 7, 8, 9
Telefon: 0211 9335 - 333

Team Ost
neue Bundesländer und Berlin
Telefon: 0211 9335 - 303


Telefax: 0211 9335 - 199