Wir sichern Ihren Lebensstandard, wenn Sie nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können, durch eine Rente - falls nötig auch ein Leben lang!
Wenn in Folge eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit dauerhafte körperliche Beeinträchtigungen verbleiben, leisten wir Verletztenrente.
Diesen Anspruch haben Sie, wenn
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Ihre Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls |
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(noch nach der 26.Woche) länger als 6 Monate
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um wenigstens 20 % gemindert ist.
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Bei vollständigem Verlust der Erwerbsfähigkeit erhalten Sie eine Vollrente in Höhe von 2/3 Ihres letzten Jahreseinkommens (Jahresarbeitsverdienstes).
Als Ehegatte oder Kind eines infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit verstorbenen Versicherten erhalten Sie eine Witwer/ Witwen- oder Waisenrente. Waisenrente zahlen wir bis zum 18. Lebensjahr oder bis zum Abschluss der Berufsausbildung, regelmäßig längstens bis zum 27 Lebensjahr.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, treten Sie mit uns in Kontakt.