Jeder Unternehmer gehört kraft Gesetzes der für ihn zuständigen Berufsgenossenschaft an. Er ist verpflichtet, ihr die Eröffnung seines Unternehmens binnen einer Woche anzuzeigen. Diese Verpflichtung gilt mit einer 4-Wochenfrist auch bei Änderungen im Unternehmen, die für die Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft von Bedeutung sind.
Die Anmeldung eines Unternehmens kann hier als pdf-Datei mit Formularfunktion zum Bearbeiten am PC heruntergeladen werden.