| Wir möchten darauf hinweisen, dass wir die vorgesehenen Änderungen im Meldeverfahren nicht für sachgerecht halten. Wir haben diese Position auch so im Gesetzgebungsverfahren vertreten, konnten uns damit aber leider nicht durchsetzen. Wir bedauern, falls Ihnen durch die Neuregelung zusätzlicher Aufwand entstehen sollte, möchten Ihnen die Umstellung aber so weit möglich erleichtern. |
Folgende Hinweise bitten wir Sie schon jetzt zu beachten:
Beispiel für die Meldung nach DEÜV bei Zuständigkeit von 2 UV-Trägern für 1 Unternehmen mit wechselseitiger Beschäftigung von Arbeitnehmern.
Bitte achten Sie darauf, dass die Software, die Sie für die Lohnbuchhaltung 2009 verwenden, bereits den Datenbaustein für die Unfallversicherung vorsieht. Ihre derzeitigen Abrechnungsprogramme können noch keine Meldungen mit den Daten zur Unfallversicherung erzeugen, so dass die bestehende Software angepasst oder eine neue Software angeschafft werden muss. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Service Ihres Softwareanbieters.
Für welche Arbeitnehmer muss eine Meldung vorgenommen werden?
Der Datenbaustein zur Unfallversicherung muss für alle Personen ausgefüllt werden, für die auch eine DEÜV-Meldung gemacht wird. Erstmals muss für geringfügig kurzzeitig Beschäftigte nicht nur eine Anmeldung, sondern auch eine Jahresmeldung abgegeben werden.
Folgende Angaben übermitteln Sie künftig bitte für jeden ihrer Arbeitnehmer mit jeder Entgeltmeldung an die Einzugsstellen:
- Betriebsnummer des Unfallversicherungs-Trägers
(3 4 3 6 4 2 9 4)
- Mitgliedsnummer Ihres Unternehmens (Unter „Unser Zeichen“)
- Unfallversicherungspflichtiges Entgelt
- Gefahrtarifstellen (Siehe Veranlagungsbescheid)
- Arbeitsstunden
Bis 2012 ist parallel noch der Lohn-/Entgeltnachweis an die Berufsgenossenschaften zu melden.