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Gefahrtarif
Gefahrtarif ab 2006
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Gefahrtarif

Gültig zur Berechnung der Beiträge für die Jahre ab 2006


Teil I: Gefahrtarifstellen und Gefahrklassen
Teil II: Sonstige Bestimmungen

Gefahrtarifstellen und Gefahrklassen zur Veranlagung
der Unternehmen

 

Gefahrtarifstelle Unternehmenszweig Gefahrklasse
1 Spartenübergreifender Netzbetrieb 3,8
2 Gasversorgung / Wasserverteilung

Anlagen zur Gewinnung, Erzeugung, Aufbereitung, Speicherung, Fortleitung, Verteilung und Verwendung von Gas

Anlagen zur Speicherung, Fortleitung und Verteilung von Trink- und Brauchwasser
6,0
3 Wassergewinnung

Anlagen zur Gewinnung und Aufbereitung von Trink- und Brauchwasser
3,8
4 Abwasserentsorgung

Anlagen zur Fortleitung und Behandlung von Abwasser sowie zur Beseitigung der dabei anfallenden Rückstände
4,5
5 Kaufmännischer und verwaltender Teil 0,8
6 Fernwärmeversorgung

Anlagen zur Erzeugung und Verteilung von Nah- und Fernwärme
6,6

Die Gefahrklassen sind aus der Gegenüberstellung der Arbeitsentgelte und Versicherungssummen aus den Jahren 1999 - 2004 (Beobachtungszeitraum) und der im gleichen Zeitraum gezahlten Entschädigungen für die im Beobachtungszeitraum eingetretenen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten errechnet worden.

Teil II:nach oben

Sonstige Bestimmungen


1.
Die Veranlagung eines Unternehmens zur Gefahrklasse wird durch seine Zugehörigkeit zu einem Unternehmenszweig bestimmt. Die Zugehörigkeit zu einem Unternehmenszweig richtet sich nach der Art der verrichteten Tätigkeiten.
(Haupt-)Unternehmen der Unternehmenszweige Gas, Wasser, Nah-/Fernwärme, die im Rahmen eines Gesamtunternehmens einen fremdartigen Unternehmensteil der Sparte Strom betreiben und keine getrennten Entgeltnachweise (Lohnnachweise) für jeden Unternehmensteil führen können, werden zur Tarifstelle 1 veranlagt. Teil II Nr. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

2.

Für Unternehmen, deren Unternehmenszweig im Teil I nicht aufgeführt ist, setzt der Hauptgeschäftsführer die Gefahrklasse fest.
Für fremdartige Nebenunternehmen werden die Gefahrklassen nach der Beitragshöhe der Berufsgenossenschaft festgesetzt, der diese Nebenunternehmen als Hauptunternehmen angehören würden. Für die Errechnung der Gefahrklassen ist der Beitrag für das dem Umlagejahr vorangegangene Jahr maßgebend. Die Gefahrklassen werden im Beitragsbescheid bekannt gegeben.

3.

Umfasst ein Unternehmen (Gesamtunternehmen) mehrere Unternehmensteile (Haupt- und Nebenunternehmen), die verschiedenen im Teil I genannten Unternehmenszweigen angehören oder deren Gefahrklasse der Hauptgeschäftsführer nach Nr. 2 festsetzt, so wird jeder Unternehmensteil gesondert veranlagt, wenn für die einzelnen Unternehmensteile getrennte Entgeltnachweise (Lohnnachweise) geführt werden.
Fehlt eine dieser Voraussetzungen, so setzt der Hauptgeschäftsführer für die einzelnen Unternehmensteile oder das Gesamtunternehmen die Gefahrklasse fest.

4.

Vorbereitungs- und Fertigstellungsarbeiten, Hilfsunternehmen und Hilfstätigkeiten werden dem Unternehmensteil zugerechnet, dem sie überwiegend dienen.
Teile eines Gesamtunternehmens, die sowohl dem Hauptunternehmen dienen (als Hilfsunternehmen) als auch eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen, werden als Nebenunternehmen gesondert veranlagt, wenn die eigenwirtschaftlichen Verrichtungen überwiegen. Dabei finden die Bestimmungen der Nummern 2 und 3 Anwendung.

5.

Versicherte, die überwiegend mit kaufmännischen bzw. verwaltenden Tätigkeiten beschäftigt sind, werden abweichend von den vorstehenden Bestimmungen dem Unternehmenszweig „Kaufmännischer und verwaltender Teil“ zugeordnet.

Der Außendienst (z. B. Verbrauchsermittlung, Gelderheben etc.) zählt nicht zu den kaufmännischen bzw. verwaltenden Tätigkeiten im Sinne des Gefahrtarifs.


nach oben

Beschlossen von der Vertreterversammlung am 28. Oktober 2005.



Der vorstehende, von der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft der Gas-, Fernwärme- und Wasserwirtschaft beschlossene Gefahrtarif zur Berechnung der Beiträge für die Jahre ab 2006, wird gemäß § 158 Abs. 1 SGB VII genehmigt.

Bonn, 11. November 2005                              Bundesversicherungsamt
III1-69040.50-1453/2005

             

 

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Gefahrtarif ab 2006

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Gefahrtarif ab 2006 (pdf,11kB)

Erläuterungen Gefahrtarif ab 2006 (pdf, 23kB)