Versicherte Personen
Gesetzlich unfallversichert sind alle Mitarbeiter, ohne Rücksicht auf Alter, Staatsangehörigkeit und Höhe ihres Einkommens, die auf Grund eines Arbeits-/Dienstverhältnisses tätig sind, sowie Lernende während der betrieblichen Aus- und Fortbildung und u.a.
- Aushilfen, kurzfristig und geringfügig Beschäftigte, Praktikanten,
- Personen, die für eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts oder deren Verbände oder Arbeitsgemeinschaften ehrenamtlich tätig sind,
- sog. freie Mitarbeiter, deren Vertrag in wesentlichen Teilen Merkmale eines Beschäftigungsverhältnisses enthält,
- Ehegatten von Einzelunternehmern, sofern ein Arbeitsverhältnis zwischen den Ehegatten vereinbart worden ist und praktiziert wird,
- Kommanditisten, die im Unternehmen arbeitnehmerähnlich tätig sind,
- persönlich haftende Gesellschafter von Personengesellschaften,
- Kommanditisten und GmbH-Gesellschafter, die unternehmerähnliche Funktionen ausüben und/oder keinen bestimmenden Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft haben,
- GmbH-Gesellschafter, die im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstvertrages für die GmbH arbeiten, wenn ihnen der Gesellschaftsvertrag keinen beherrschenden Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft (z. B. über Sperrminorität) einräumt.
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