Interessenten aus Unternehmen, für die die BGFW nicht zuständig ist, können grundsätzlich auch an den Seminarveranstaltungen teilnehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass freie Seminarplätze zur Verfügung stehen und dass seitens der zuständigen Berufsgenossenschaft eine Kostenübernahmeerklärung abgegeben worden ist.