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Anreise und Fahrtkosten
Die Seminarorte sind in der Regel mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Deshalb ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu empfehlen. Mehrere Seminarhotels und auch einige BG-Bildungsstätten bieten einen Abholservice vom Bahnhof an. Nähere Auskünfte dazu können Sie den Anreisehinweisen entnehmen, die Ihnen mit den Seminarunterlagen zugesandt werden.
Bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln werden die Kosten einer Fahrkarte, einschließlich der Nebenkosten (z. B. Anreise zum Bahnhof, Platzreservierung, Zuschläge) in der Höhe erstattet, die im Unternehmen üblich ist.
Die Kosten für die Benutzung eines Taxis werden nur nach Rücksprache mit der Berufsgenossenschaft gegen Quittungsvorlage erstattet.
Die Benutzung eines Flugzeuges ist nach Rücksprache mit der Berufsgenossenschaft dann möglich, wenn die Flugkosten einschließlich der Nebenkosten (z. B. An- und Abfahrt zum bzw. vom Flughafen) nicht höher sind als die Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels zuzüglich eingesparter Übernachtungs- und Verpflegungskosten.
Bei der Anreise mit dem Auto wird eine Wegstreckenentschädigung gezahlt. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem Einladungsschreiben. Nehmen mehrere Personen aus einem Unternehmen am Seminar teil, ist bitte zu prüfen, ob eine Fahrgemeinschaft gebildet werden kann. Parkgebühren am Seminarort werden nur bei Fahrgemeinschaften übernommen. Eine Fahrgemeinschaft ist nicht an Personen aus demselben Unternehmen gebunden.
Die Abrechnung der Fahrtkosten erfolgt in der Regel über das Unternehmen. In Ausnahmefällen können die Fahrtkosten auch dem Teilnehmer direkt erstattet werden. 
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