Aufgaben
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Unternehmer beim Arbeits- und Gesundheitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeitsplätze zu beraten und zu unterstützen. Sie haben insbesondere die für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz verantwortlichen Personen, z. B. bei der Planung, Beschaffung, sicherheitstechnischen Überprüfung sowie Sicherheitsausbildung zu beraten und ihnen hilfreich zur Seite zu stehen.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstehen unmittelbar dem Leiter des Unternehmens.
Bestellung
Der Gesetzgeber hat die Unternehmen verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Die rechtlichen Grundlagen für die Bestellung, den Einsatz und für die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit finden sich im
- Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)
und in der
- Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (BGV A2).
Einsatzzeiten
Die Mindesteinsatzzeit der Fachkräfte für Arbeitssicherheit berechnet sich nach der Anlage 2 zu § 2, der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2). Sie richtet sich einerseits nach der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitnehmer und andererseits nach dem im Unternehmen vorhandenen Gefährdungspotential.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen jährlich mindestens 80 Arbeitsstunden in dieser Funktion tätig sein (BGV A2 Anhang 1 zu § 2 Abs. 3 i.V.m. Anlage 2), damit gewährleistet ist, dass sie ständig ein gewisses Mindestmaß an Praxis besitzen.
Qualifikation
Zur Fachkraft für Arbeitssicherheit können gemäß § 4 Abs. 1 bis 5 BGV A2 ausgebildet werden:
Ingenieure, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und danach eine praktische Tätigkeit als Ingenieur mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben.
Staatlich anerkannte Techniker, die die Prüfung erfolgreich abgelegt haben und danach eine praktische Tätigkeit als Techniker mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben. Die Forderung erfüllt auch, wer ohne Prüfung als staatlich anerkannter Techniker mindestens vier Jahre als Techniker tätig war.
Meister, die die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben und danach eine praktische Tätigkeit als Meister mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben. Die Forderung erfüllt auch, wer ohne Meisterprüfung mindestens vier Jahre als Meister oder in gleichwertiger Funktion tätig war.
Voraussetzungen für den Einsatz als Fachkraft für Arbeitssicherheit
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit kann nur tätig werden, wer mit Erfolg die sicherheitstechnische Ausbildung absolviert hat.
Struktur der Ausbildung
Die Grafik verdeutlicht anschaulich den Verlauf der Ausbildung. 
Sie zeigt eine aufeinander aufbauende Kombination von Ausbildungsteilen in der Verzahnung von Präsenz- und Selbstlernphasen sowie einem Praktikum, das in aller Regel im eigenen Betrieb durchgeführt wird. Die Selbstlernphasen werden tutoriell betreut.
Die Ausbildung schließt vier Lernerfolgskontrollen mit ein. Das Bestehen einer Lernerfolgskontrolle ist jeweils Voraussetzung für die Fortsetzung der Ausbildung.
Ausbildungsziel
Die Teilnehmer erlernen in der Ausbildungsstufe I das Grund- und Handlungswissen für die vielfältigen Aufgabenfelder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie erhalten die Kompetenz zur Gestaltung von sicheren und gesundheitsgerechten Arbeitssystemen. Insbesondere erwerben sie Grundlagenwissen zu Arbeitsschutzanforderungen an die Gestaltungskomponenten Technik, Organisation und Personal. Rolle und Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit werden im Kontext eines zeitgemäßen betrieblichen Arbeitsschutzsystems vermittelt.
In der Ausbildungsstufe II erlernen die Teilnehmer Handlungsstrategien zur Lösung komplexer Aufgabenstellungen. Sie sind in der Lage, komplizierte Planungs- und Konzeptionsphasen zu analysieren und zu strukturieren. Sie verfügen über Strategien zur Lösungsfindung, Durch- und Umsetzung.
Im Praktikum soll das bisher erlernte theoretische Wissen und Können unter den realen betrieblichen Bedingungen angewendet werden.
In der Ausbildungsstufe III werden die bislang erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen erweitert und vertieft durch branchenspezifische Aspekte.
Branchenbezogene Fortbildung
Aufgrund von Neuerungen und aktuellen Entwicklungen im Arbeitsschutzrecht ist eine regelmäßige Anpassung der Kenntnisse einer Fachkraft für Arbeitssicherheit erforderlich.
