Berufsgenossenschaft der Gas-, Fernwärme-, und Wasserwirtschaft (BGFW)
Die gesetzliche Unfallversicherung als Teil der Sozialversicherung
Die Sozialversicherung ist ein wichtiges Instrument staatlicher Sozialpolitik und geht zurück auf das Jahr 1881, als Kaiser Wilhelm I. auf Initiative des damaligen Reichskanzlers Otto von Bismarck mit der "Kaiserlichen Botschaft" den Grundstein legte. 1883 wurde auf dieser Basis das "Gesetz betr. die Krankenversicherung der Arbeiter" verabschiedet, ein Jahr später folgte das Unfallversicherungsgesetz und 1889 das Gesetz zur Alters- und Invaliditätssicherung (Rentenversicherung)". Die deutsche Sozialversicherung wurde zum Vorbild für ähnliche Systeme auf der ganzen Welt.
Die Sozialversicherung ist in Deutschland gesetzlich geregelt durch das Sozialgesetzbuch (SGB); seit 1995 steht sie auf fünf Säulen:

Wir über uns
Die Berufsgenossenschaft der Gas, Fernwärme- und Wasserwirtschaft (BGFW) ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit einer ehrenamtlichen Selbstverwaltung. Ihre Aufgaben sind ihr durch Gesetz übertragen; sie nimmt sie in eigener Verantwortung wahr. Fach- und Rechtsaufsicht üben staatliche Stellen aus. Als ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung versteht sich die BGFW als ein Dienstleistungsunternehmen für ihre Versicherten und Unternehmen ihres Zuständigkeitsbereiches.
Am 20. Juni 1885 wurde die BGFW in Berlin gegründet. Heute hat sie ihren Hauptsitz in Düsseldorf .
Sie unterhält in Potsdam eine Bezirksverwaltung für Präventionsaufgaben und für Aufgaben der Rehabilitation und Entschädigung für die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen sowie in Ulm eine Geschäftsstelle für Präventionsaufgaben. Die Bezirksverwaltung und die Geschäftsstelle sind Verwaltungsstellen der Berufsgenossenschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit.


Die BGFW beschäftigt an den verschiedenen Standorten rund 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Zehn gute Gründe Mitglied der BGFW zu sein
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1.
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Sicherheit. |
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Die BGFW arbeitet schnell und unbürokratisch. Ihre Ziele sind: Sichere und gesunde Arbeitsplätze mitgestalten, die Gesundheit der Versicherten bewahren oder wiederherstellen, Hinterbliebene finanziell entschädigen. |
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2.
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Gleiche Interessen.
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In der BGFW sind Unternehmen gleichartiger Branchen zusammengefasst. Das heißt: Alle haben gemeinsame Interessen und ziehen an einem Strang. |
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3.
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Stabilität.
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Die versicherungstechnisch und betriebswirtschaftlich solide und zukunftssichere Grundlage der BGFW resultiert aus der soliden Struktur des Wirtschaftszweiges. |
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4.
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Fachkenntnis.
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Über die paritätisch besetzte Selbstverwaltung setzen sich Kenner und Verantwortliche der Branchen für die Ziele ihrer Fach-Berufsgenossenschaft ein. |
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5.
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Betreuung.
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Das Fachpersonal der BGFW ist qualifiziert und engagiert. Eine Aufsichtsperson betreut etwa 220 Unternehmen und rund 6.600 Versicherte (Durchschnitt aller Berufsgenossenschaften: 1.250 Unternehmen und 17.300 Versicherte). |
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6.
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Unfallquote.
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Die niedrige Unfallquote pro eine Million Arbeitsstunden garantiert einen günstigen Beitrag. Sind die Unfallkosten eines Unternehmens gering, dann mindert sich dieser Beitrag um bis zu 25 Prozent. |
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7.
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Geldleistungen.
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Bei einem Unfall oder bei Berufskrankheit bietet die BGFW die höchsten Geldleistungen aller Berufsgenossenschaften (bis zu einem Jahresverdienst von 84.000 Euro). |
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8.
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Kaufmännische Beitragsklasse.
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Typisch für die Branchen der BGFW sind technische Mitarbeiter mit überwiegender Bürotätigkeit. Sie werden der günstigen kaufmännischen Beitragsklasse zugeordnet (2,15 Euro pro 1.000 Euro Entgelt). |
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9.
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Netzbetrieb.
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Die BGFW hat auf die technischen und organisatorischen Veränderungen in den Unternehmen reagiert: Sie stuft den spartenübergreifenden integrierten Netzbetrieb in Querverbundunternehmen mit der Gefahrklasse 3,8 einheitlich ein. |
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10.
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Beitragsnachlass.
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Die BGFW berücksichtigt Unfallkosten längstens zwei Jahre. Danach nimmt das Unternehmen wieder voll am Beitragsnachlassverfahren teil. Die BGFW fordert bei hoher Unfalllast keinen Zuschlag zum Beitrag.
Der Beitragsnachlass beträgt bis zu 25 Prozent des Beitrages. |

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